Inhalt und
Begründung:
Grundsätzlich handelt es sich
bei dem Antrag um kein Verbot oder die Maßreglung von Grundstücksbesitzern.
Schneide- und Mähgeräte wie
beispielsweise Mähroboter, Motorsensen, Freischneider oder andere
Gartenwerkzeuge sind eine nicht zu unterschätzende Gefahr für Igel und andere
Gartentiere. Vor allem Mähroboter sind sehr beliebt. Da die
Bedienungsanleitungen der Hersteller zu Recht oft darauf hinweisen, dass die
Geräte nicht unbeaufsichtigt im Beisein von Kindern und Haustieren arbeiten
dürfen, lassen manche Menschen ihren Mähroboter nachts laufen. Dies kann jedoch
tödlich für Igel, Kleinsäuger und viele andere Tiere wie Insekten und Amphibien
sein.
Und auch am Tage sind viele
Tiere betroffen. Auch für Igel bleibt ein Restrisiko, da besonders tagsüber
ausgehungerte Tiere unterwegs sein können, die nachts nicht genug Nahrung
finden. Besonders im Frühjahr nach dem Winterschlaf sowie im Herbst, wenn junge
Igel unterwegs sind, sollte man deshalb auch tagsüber auf Igel auf dem Rasen
achten. Junge Igel sind dabei besonders gefährdet, da sie so klein sein können,
dass sie auch unter Mähroboter passen.
Doch noch gefährlicher für Igel
und andere Gartenbewohner als Mähroboter sind Freischneider, Motorsensen und
Fadenmäher. Mit den motorisierten Schneidegeräten wird das Grün unter Büschen
und Hecken geschnitten. Besonders hier ziehen sich die Igel tagsüber jedoch zum
Schlafen zurück. Da die Geräte frei Hand geführt werden, variiert der Abstand
zwischen Klinge und Boden sehr stark und Tiere, die nicht rechtzeitig fliehen
können und nicht gesehen werden, werden regelmäßig schwer verletzt. Die Igel
werden von Mäh- und Rasenrobotern oft so schwer verletzt, dass sie vom Tierarzt
eingeschläfert müssen. Da die meisten verletzten oder getöteten Igel jedoch nicht
gefunden werden, ist die Dunkelziffer dieser Fälle sehr hoch. Diejenigen, die
unentdeckt bleiben, sterben besonders qualvoll, insbesondere jene, deren
Gesichter zerstückelt oder schlichtweg abgeschnitten wurden. Wird ein
weibliches Tier, das gerade Jungtiere aufzieht, schwer verletzt oder getötet,
verhungert ihr Nachwuchs.
Eine Datensammlung zu verletzten
Igeln (vom Leibnitz Institut, Frau Dr. Berger) gibt es für den Zeitraum vom
September 2022 bis zum Juni 2023 und sie beschreibt schon mehrere hundert Fälle
– Tendenz steigend. Seit dem Frühjahr 2023 verzeichnen die Igel-Stationen einen
Fall-Anstieg von 30 bis 50 Prozent. Die Auswertung von 370 Fällen zeigte, dass
es die häufigsten Verletzungsfälle in den Monaten Mai bis Juli gibt. Es wurde
festgestellt, dass die Hälfte aller betroffenen Tiere stirbt. Bei der
Anschaffung von Mährobotern und Freischneidern beträgt die jährliche
Wachstumsrate mehr als 12 Prozent für den Zeitraum 2019 bis 2025. Entsprechend
identisch ist auch ein Anstieg von verletzten Tieren zu verzeichnen.
Bei einem Ortstermin am 7.8.2024
in der Igelstation Panketal (Frau Grübner) wurden folgende aktuellen Zahlen zu
verletzten Tieren mitgeteilt. Von 87 verletzten und anschließend verstorbenen
Igeln im Jahr 2023 waren 24 durch Mähroboter und Freischneider verletzt worden.
Aktuell befinden sich 13 verletzte Igel in der Auffangstation, davon 8 Tiere
mit Verletzungen durch Motorsensen.
In jedem Fall erleiden diese
verletzten Tiere lang anhaltende schwere Schmerzen, Leiden und Schäden, die
durch menschliches Handeln verursacht werden und die nach europäischem und
deutschem Tierschutzrecht nicht zu entschuldigen sind und so weit wie möglich
vermieden oder begrenzt werden müssen.
Es kann davon ausgegangen
werden, dass vom Menschen verursachte Schnittverletzungen bei Igeln keine
seltenen Einzelfälle sind, sondern ein tierschutzrelevantes Problem darstellen,
das schnellstmöglich Aufklärungsarbeit und technische sowie politische Lösungen
erfordert.
Wie können Aufklärung und
Erläuterung öffentlichkeitswirksam funktionieren?
Die
Öffentlichkeitsarbeit kann sich beispielsweise im Stadtmagazin #BERNAUER und
auf der Homepage der Stadt Bernau wiederfinden. Es könnten folgende Maßnahmen
vorgeschlagen werden:
§
Vor dem Einsatz von Schneide-
und Mähgeräten sollten Gartenbesitzer, Hausmeister und Bauhofmitarbeiter
unbedingt auf Rasenflächen, unter Sträuchern oder im hohen Gras nach Igeln und
anderen Tieren suchen und sie aus dem Gefahrenbereich entfernen, um sie nicht
zu verletzen.
§
Mähroboter möglichst nicht
unbeaufsichtigt arbeiten lassen und nur tagsüber laufen lassen. Gefährdete
Tiere sind häufig nachtaktiv!
§
Einsatz von Mährobotern nur so
oft wie nötig, Je häufiger Geräte laufen, desto grösser ist die Gefahr für
Tiere.
§
Beim Kauf von Schneide- und
Mähgeräte möglichst tierfreundliche Modelle wählen.
§
Tierfreundlichen Gestaltung
von Gärten, um die Lebensbedingungen für Igel zu verbessern (z.B. Lücken in
Zäunen lassen, Igelhäuser und Laubhaufen als Rückzugsorte für die Tiere).
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, öffentlichkeitswirksame Informationen zu erarbeiten und zu
publizieren, um den Schutz von Igeln
und Kleinsäugern in urbanen und privaten Gärten zu verbessern. Dazu
sollen den Bernauerinnen und Bernauern Informationen und Maßnahmenvorschläge
zum Schutz von Kleinsäuger speziell Igeln, welche z.B. durch den Einsatz von
Mährobotern und Freischneidern lebensbedrohlich gefährdet oder getötet werden
können, in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt werden.
Die Stadtverwaltung wird weiterhin beauftragt, bei von ihr beauftragten
Mäharbeiten auf öffentlichen Grünflächen oder städtischen Grundstücken, ihre
Mitarbeiter bzw. von ihr beauftragte Dienstleister anzuweisen, entsprechende
Maßnahmen zum Schutz von Igeln und Kleinsäugern vorzunehmen.
Finanzielle
Auswirkungen: Durch die Verwaltung
zu benennen.
Deckungsvorschlag: Aus dem laufenden Haushalt.
