Betreff
BVB/FREIE WÄHLER Bernau/CDU-Fraktion Bernau: Solidarität mit Land- und Forstwirtschaft - zusätzliche Steuerbelastungen und Überbelastungen für alle verhindern!
Vorlage
7-1745
Art
Fraktionsvorlage

Inhalt und Begründung:

Die zusätzlichen Besteuerungspläne der Bundesregierung, die Land- und Forstwirtschaft betreffend, wurden trotz massiver Proteste der Bevölkerung, betroffener Betriebe und vieler Unternehmerinnen und Unternehmer anderer Branchen (auch aus dem Barnim) inzwischen mit dem Bundeshaushalt2024 beschlossen, Damit kommen neben den hohen Energie- und Gaspreisen sowre gestiegener Wasser- und Abwasserpreise weitere Belastungen auf die in Bernau ansässigen Betriebe und Einzelunternehmer mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu.

 

Hinzu können zusätzliche steuerliche Belastungen aus den neuen Grundsteuerwerten bei der Grundsteuer A, die nach Einschätzung der Fachpresse bis zum Zehnfachen des bisherigen Einheitswertes betragen werden, kommen. Auch sind nach dem Bundesmodell weitere Änderungen vorgesehen, die neben zusätzlichen Belastungen für die Landwirte auch höhere Einnahmen der Stadt erwarten lassen. Bisher waren in bestimmten Fällen Wohnungen im landwirtschaftlichen Einheitswert erfasst. Ab dem 1. Januar 2025 fallen sie aus dem landwirtschaftlichen Vermögen heraus. Alle Wohnungen gehören dann ins Grundvermögen, auch Betriebsleiter-, Altenteiler und Arbeitnehmerwohnungen sowie Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte. Diese werden in der Grundsteuer B erfasst und somit in der Gesamtsumme (Grundsteuer A plus Grundsteuer B(neu)) deutlich höher bewertet. Im Sinne der Aufkommensneutralität soll dieser besondere Umstand bei der Bewertung des Steueraufkommens aus der Grundsteuer A von der Stadtverwaltung bei der Ermittlung des Hebesatzes für die Grundsteuer A berücksichtigt werden. Dies gibt den Betroffenen bereits heute Planungssicherheit.

 

Die Höhe der ab dem 01.01.2025 zu erhebenden Grundsteuer ist nicht nur vom Grundsteuermessbetrag, beschieden durch das Finanzamt, abhängig, sondern auch wesentlich vom Hebesatz, der für Bernau festgesetzt wird. Unbeschadet einer etwaigen Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerreform soll diese für die jeweilige Kommune aufkommensneutral sein.

 

Um die Steuergerechtigkeit und Gleichbehandlung als Ziele der Grundsteuerreform wenigstens auf der kommunalen Ebene für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, halten es die Einreicher für notwendig, dass sich die Stadtverordnetenversammlung durch einen Beschluss die Selbstverpflichtung auferlegt, über eine Hebesatzänderung die GrundsteueraufkommensneutraIität zu wahren.

 

Dies ist auch deshalb notwendig, da die Stadtverwaltung bereits im Jahr 2023 über mehrere Monate Schwierigkeiten hatte, einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf 2024 aufzustellen. Vielmehr wurden zum Beispiel millionenschwere Einnahmeausfälle prognostiziert, deren Eintritt erst im Nachhinein ausgeräumt wurden. Da dieser Prozess für den Haushalt 2025   einhergeht mit der Konstituierung der B Stadtverordnetenversammlung ist es auch im Sinne der Planungssicherheit für alle Betroffenen dringend geboten, jetzt zu handeln.

 

Mit der Neuberechnung der Grundstückswerte haben sich die von den Finanzämtern ermittelten Grundsteuermessbeträge in der Vielzahl der Fälle - zum Teil erheblich erhöht. Die Anwendung der bisherigen Hebesätze würde somit zu etner außergewöhnlichen und vom Gesetzgeber nicht gewollten Belastung der Bürger führen, Diese Belastung trifft im Übrigen nicht nur die direkt steuerpflichtigen Grundstücksbesitzer, sondern auch alle Mieter von Wohnungen, da die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden kann. Auch hier ist es bei gestiegenen Energie-, Gas- und Fernwärmepreisen und höheren Wasser- und Abwassergebühren wichtig, der Bernauer Bevölkerung zu signalisieren, dass man Steuermehrbelastungen so weit als möglich vermeiden will.

 

Mit der im Beschluss vorgeschlagenen Neuberechnung der Hebesätze für das erste Umstellungsjahr kann davon ausgegangen werden, dass eine möglichst gerechte Verteilung der Steuerlast erfolgt und die Stadt keine Grundsteuerreform generiert.

 

Mit diesem Beschluss stellt die Stadtverordnetenversammlung sicher, dass die von ihr zu beeinflussenden Parameter für eine rechtssichere und gerechte Besteuerung von Grundstücken angepasst werden. Unzutreffende Festsetzungen aufgrund fehlerhafter Grundsteuermessbeträge sind dann - wie bisher - individuell durch den Grundstückseigentümer mit dem Finanzamt zu klären.

 


Beschlussvorschlag:

 

Im Zuge der Grundsteuerreform werden die Hebesätze der Grundsteuern A und B so angepasst, dass sich die gesamten Einnahmen der jeweiligen Grundsteuerart im Umstellungsjahr 2025 aufkommensneutral zum Referenzjahr 2024 darstellen. Dabei ist die veränderte Grundsteuerzuordnung der vormals Grundsteuer-A-pflichtigen Wohnungen und vergleichbaren Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird die Stadtverwaltung beauftragt, spätestens im September 2024 der Stadtverordnetenversammlung einen Vorschlag mit den neuberechneten, aufkommensneutralen Hebesätzen der entsprechenden Grundsteuerarten zum Beschluss vorzulegen.

 


Finanzielle Auswirkungen:        Ja