Inhalt und Begründung:
Natürliche Wasserflächen können zur Abmilderung von Klimawandelfolgen sehr hilfreich sein, die aufgrund steigender Durchschnittstemperaturen mit einhergehenden sommerlichen Hitzeperioden sowie vermehrt auftretenden Starkregenereignissen künftig zu erwarten sind. Bei Wasserflächen im Sinne dieses Antrages handelt es sich im Wesentlichen um natürliche Kleingewässer auf privaten Grundstücken. Dazu zählen relativ kleine und flache Wasserkörper, wie beispielsweise natürliche Weiher und Tümpel, mit ständiger oder temporärer Wasserführung sowie ehemals vorhandene natürliche Kleingewässer, die derzeit verlandet oder aber durch bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück bzw. in dessen Umfeld nicht mehr funktionstüchtig sind. In Abhängigkeit von der Ausdehnung und der Geländemorphologie sind diese Kleingewässer bei ordnungsgemäßer Unterhaltung in der Lage, bei Starkregenereignissen anfallendes Niederschlagswasser aufzunehmen, rückzuhalten und anschließend langsam vor Ort zu versickern. Damit leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Verminderung der Abflussmengen in den Vorflutern, zur Neubildung von Grundwasser und somit zur Stabilisierung des Grundwasserspiegels. Darüber hinaus wirken sich Wasserflächen durch ihre Fähigkeit, Temperaturextreme ausgleichen zu können, kleinklimatisch sehr positiv aus. So sorgt die Verdunstung von Wasser für eine Kühlung der Umgebungstemperatur, weshalb die Nähe zu Wasserflächen, insbesondere an heißen Sommertagen, eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität in urbanen Gebieten sicherstellen kann.

 

Damit die Wasserflächen von Kleingewässern die genannten Aufgaben erfüllen können, bedarf es einer regelmäßigen fachgerechten Pflege zu deren Erhalt. Private Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück sich ein Kleingewässer befindet, sollen auf Grundlage dieses Antrages eine Beratung zum fachgerechten Erhalt bzw. zur Wiederherstellung eines ehemaligen Kleingewässers auf ihrem Grundstück erhalten können.

 

Darüber hinaus sollen mittels eines Förderprogramms der Stadt Bernau Zuschüsse für die fachgerechte Ausführung von regelmäßig durchzuführenden Unterhaltungsarbeiten sowie für die Wiederherstellung ehemals vorhandener Kleingewässer auf privaten Grundstücken ermöglicht werden. Wünschenswert wäre die Schaffung eines Förderprogramms zur Bezuschussung von Erhaltungsmaßnahmen von Kleingewässern durch die Stadt Bernau mit einem Zweckbindungszeitraum von 20-30 Jahre entsprechend dem Vorschlag aus dem Beteiligungsprozess für Projekte zur Klimaanpassung in Bernau. Die Höhe der Fördersummen könnten ähnlich strukturiert werden, wie bei der Gründachförderung der Stadt Bernau unter Punkt 6.2.

 

Grundsätzlich sollten Erhalt und Schutz bestehender natürlicher Kleingewässer im Vordergrund stehen, da diese Gewässer von großem ökologischem Wert sind. Hierbei sei insbesondere auf den Amphibienschutz verwiesen, welcher im Landesamt für Umwelt Brandenburg und im Umweltbundesamt große Priorität hat.

Es ist daher ratsam, eine Beseitigung von natürlichen Kleingewässern durch Geländemodellierung oder aber Überbauung zu vermeiden. Bei Baugenehmigungsverfahren ist die Stadt Bernau automatisch durch die untere Bauaufsicht des Landkreises zu beteiligen und kann in diesem Zusammenhang prüfen, ob Kollisionen mit Kleingewässern im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entstehen.

 

Dem Antragsteller sind drei Fälle bekannt, bei denen Kleingewässer überbaut wurden und somit für immer verloren sind.

 

Rechtliche Reglungen und weitere Fördermöglichkeiten:

Am 13. Dezember 2023 erfolgte durch den Antragsteller eine fachliche Abstimmung mit dem Referat W11 (Herr Übner) und dem Referat W26 (Herr Wolf) des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (Obere Wasserbehörde) zum Erhalt von verlandeten bzw. verschlammten Kleingewässern. Das Landesamt hat dabei großes Interesse bekundet, die oben beschriebenen Gewässer zu erhalten sowie ggf. entsprechend wiederzubeleben und dafür seine Unterstützung zugesichert.

Eine wichtige Aussage dabei war, dass Kleingewässer bis 350 m² ohne Auflagen wiederhergestellt werden können. Bei Kleingewässern größer 350 m² und Gewässern, bei denen das Grundwasser angestochen wird, ist mit der Oberen Wasserbehörde vorab Rücksprache zu halten. Es wurde zugesagt, auch hier eine schnelle und sachbezogene Lösung zu finden. Hinweise gab es auch zu Fördermöglichkeiten durch die Stiftung Naturschutzfond Brandenburg.

 

Bei einem Gesprächstermin am 18. Dezember 2023 mit Herrn Dipl.-Hydr. Andreas Krone vom Wasser- und Bodenverband Finowfließ gab es einen guten Gedankenaustausch und weitere Hinweise zu rechtlichen Fragen sowie eventuellen Fördermöglichkeiten des Landkreises Barnim. Er empfiehlt bezüglich Fördermöglichkeiten darüber hinaus auch bei der unteren Naturschutzbehörde anzufragen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur erarbeiten, welches folgende Maßnahmen beinhalten soll:

             Aufnahme des vorhandenen Bestandes an natürlichen Kleingewässern auf privaten und städtischen Grundstücken im Stadtgebiet von Bernau

             Recherche von ehemals vorhandenen, natürlichen Kleingewässern auf privaten und städtischen Grundstücken im Stadtgebiet von Bernau, die praktikabel für eine Wiederherstellung in Frage kommen

             Fachliche Beratung von privaten Grundstückseigentümern hinsichtlich des ordnungsgemäßen Erhalts sowie der Wiederherstellung von natürlichen Kleingewässern auf dem eigenen Grundstück

             Auflegung eines Förderprogramms zur finanziellen Bezuschussung für den Erhalt sowie die Wiederherstellung von natürlichen Kleingewässern auf privaten Grundstücken durch die Stadt Bernau

 

 


Finanzielle Auswirkungen:        Die Kosten sind durch die Verwaltung zu ermitteln.