Inhalt
und Begründung:
Natürliche Wasserflächen können zur Abmilderung von
Klimawandelfolgen sehr hilfreich sein, die aufgrund steigender
Durchschnittstemperaturen mit einhergehenden sommerlichen Hitzeperioden sowie
vermehrt auftretenden Starkregenereignissen künftig zu erwarten sind. Bei
Wasserflächen im Sinne dieses Antrages handelt es sich im Wesentlichen um
natürliche Kleingewässer auf privaten Grundstücken. Dazu zählen relativ kleine
und flache Wasserkörper, wie beispielsweise natürliche Weiher und Tümpel, mit
ständiger oder temporärer Wasserführung sowie ehemals vorhandene natürliche
Kleingewässer, die derzeit verlandet oder aber durch bauliche Maßnahmen auf dem
Grundstück bzw. in dessen Umfeld nicht mehr funktionstüchtig sind. In Abhängigkeit
von der Ausdehnung und der Geländemorphologie sind diese Kleingewässer bei
ordnungsgemäßer Unterhaltung in der Lage, bei Starkregenereignissen anfallendes
Niederschlagswasser aufzunehmen, rückzuhalten und anschließend langsam vor Ort
zu versickern. Damit leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Verminderung der
Abflussmengen in den Vorflutern, zur Neubildung von Grundwasser und somit zur
Stabilisierung des Grundwasserspiegels. Darüber hinaus wirken sich
Wasserflächen durch ihre Fähigkeit, Temperaturextreme ausgleichen zu können,
kleinklimatisch sehr positiv aus. So sorgt die Verdunstung von Wasser für eine
Kühlung der Umgebungstemperatur, weshalb die Nähe zu Wasserflächen,
insbesondere an heißen Sommertagen, eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität
in urbanen Gebieten sicherstellen kann.
Damit die Wasserflächen von Kleingewässern die genannten Aufgaben
erfüllen können, bedarf es einer regelmäßigen fachgerechten Pflege zu deren
Erhalt. Private Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück sich ein Kleingewässer
befindet, sollen auf Grundlage dieses Antrages eine Beratung zum fachgerechten
Erhalt bzw. zur Wiederherstellung eines ehemaligen Kleingewässers auf ihrem
Grundstück erhalten können.
Darüber hinaus sollen mittels eines Förderprogramms der Stadt
Bernau Zuschüsse für die fachgerechte Ausführung von regelmäßig
durchzuführenden Unterhaltungsarbeiten sowie für die Wiederherstellung ehemals
vorhandener Kleingewässer auf privaten Grundstücken ermöglicht werden.
Wünschenswert wäre die Schaffung eines Förderprogramms zur Bezuschussung von
Erhaltungsmaßnahmen von Kleingewässern durch die Stadt Bernau mit einem
Zweckbindungszeitraum von 20-30 Jahre entsprechend dem Vorschlag aus dem
Beteiligungsprozess für Projekte zur Klimaanpassung in Bernau. Die Höhe der
Fördersummen könnten ähnlich strukturiert werden, wie bei der Gründachförderung
der Stadt Bernau unter Punkt 6.2.
Grundsätzlich sollten Erhalt und Schutz bestehender natürlicher
Kleingewässer im Vordergrund stehen, da diese Gewässer von großem ökologischem
Wert sind. Hierbei sei insbesondere auf den Amphibienschutz verwiesen, welcher
im Landesamt für Umwelt Brandenburg und im Umweltbundesamt große Priorität hat.
Es ist daher ratsam, eine Beseitigung von natürlichen
Kleingewässern durch Geländemodellierung oder aber Überbauung zu vermeiden. Bei
Baugenehmigungsverfahren ist die Stadt Bernau automatisch durch die untere
Bauaufsicht des Landkreises zu beteiligen und kann in diesem Zusammenhang
prüfen, ob Kollisionen mit Kleingewässern im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben
entstehen.
Dem Antragsteller sind drei Fälle bekannt, bei denen Kleingewässer
überbaut wurden und somit für immer verloren sind.
Rechtliche Reglungen und weitere Fördermöglichkeiten:
Am 13. Dezember 2023 erfolgte durch den Antragsteller eine
fachliche Abstimmung mit dem Referat W11 (Herr Übner) und dem
Referat W26 (Herr Wolf) des Landesamtes für
Umwelt Brandenburg (Obere Wasserbehörde) zum Erhalt von verlandeten
bzw. verschlammten Kleingewässern. Das Landesamt hat dabei großes Interesse
bekundet, die oben beschriebenen Gewässer zu erhalten sowie ggf. entsprechend
wiederzubeleben und dafür seine Unterstützung zugesichert.
Eine wichtige Aussage dabei war, dass Kleingewässer bis
350 m² ohne Auflagen wiederhergestellt werden können. Bei Kleingewässern
größer 350 m² und Gewässern, bei denen das Grundwasser angestochen wird,
ist mit der Oberen Wasserbehörde vorab Rücksprache zu halten. Es wurde
zugesagt, auch hier eine schnelle und sachbezogene Lösung zu finden. Hinweise
gab es auch zu Fördermöglichkeiten durch die Stiftung Naturschutzfond
Brandenburg.
Bei einem Gesprächstermin am 18. Dezember 2023 mit Herrn
Dipl.-Hydr. Andreas Krone vom
Wasser- und Bodenverband Finowfließ gab es einen guten
Gedankenaustausch und weitere Hinweise zu rechtlichen Fragen sowie eventuellen
Fördermöglichkeiten des Landkreises Barnim. Er empfiehlt bezüglich
Fördermöglichkeiten darüber hinaus auch bei der unteren Naturschutzbehörde
anzufragen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur erarbeiten, welches folgende Maßnahmen beinhalten soll:
• Aufnahme des vorhandenen Bestandes an natürlichen Kleingewässern auf privaten und städtischen Grundstücken im Stadtgebiet von Bernau
• Recherche von ehemals vorhandenen, natürlichen Kleingewässern auf privaten und städtischen Grundstücken im Stadtgebiet von Bernau, die praktikabel für eine Wiederherstellung in Frage kommen
• Fachliche Beratung von privaten Grundstückseigentümern hinsichtlich des ordnungsgemäßen Erhalts sowie der Wiederherstellung von natürlichen Kleingewässern auf dem eigenen Grundstück
• Auflegung eines Förderprogramms zur finanziellen Bezuschussung für den Erhalt sowie die Wiederherstellung von natürlichen Kleingewässern auf privaten Grundstücken durch die Stadt Bernau
Finanzielle
Auswirkungen: Die Kosten sind durch die Verwaltung zu ermitteln.
