Inhalt und
Begründung:
Zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und Senioren sowie zur Wahrnehmung der Interessen der Menschen mit Behinderung und der Senioren soll die Stelle eines Behinderten- und Seniorenbeauftragten in Bernau geschaffen werden.
Die Bevölkerung in Bernau ist mit über 43.000 Einwohnern in den letzten Jahren stark gewachsen. Rund 20 % der Bernauer und Bernauerinnen haben eine Behinderung, rund 30 % sind Seniorinnen und Senioren. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und Senioren überschneiden sich in vielen Themen, viele Senioren sind aufgrund von Krankheiten oder Gebrechlichkeit auch unterschiedlich schwer von Behinderungen betroffen. Das bedeutet für eine Stadt wie Bernau u.a., dass die Infrastruktur (Gehwege, Straßenübergänge, Zuwegungen, Parkplätze usw.) für diese große Bevölkerungsgruppe barrierefrei gestaltet sein muss, damit die Teilhabe am Alltag für alle Menschen möglich ist.
Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 in Deutschland ist klargestellt worden, ,,dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein Menschenrecht ist und kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Die UN- Behindertenrechtskonvention stellt dies klar und konkretisiert damit grundlegende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Sie erfasst Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Grundlegend für die UN-BRK und die von ihr erfassten Lebensbereiche ist der Gedanke der Inklusion: Menschen mit Behinderung gehören
von Anfang an mitten in die Gesellschaft." (www.behindertenbeauftragter.de) Dieses Menschenrecht, auf Inklusion und Teilhabe für alle Bernauer in der Praxis umzusetzen, steht im Fokus dieses Antrags.
Bernau hatte sich bereits 2002 auf den Weg zu mehr gerechter Teilhabe gemacht und sich mit dem Beschluss "Barrierefreies Bernau" vorgenommen, vorhandene bauliche Barrieren abzubauen und auf die Inklusion in allen Lebenslagen hinzuwirken. Hier sind schon einige Maßnahmen erfolgt. Es zeigt sich aber, dass Bernau für die Weiterentwicklung zu einer inklusiven Stadt einen fest verankerten Experten in der Stadtverwaltung braucht, um diesen vielfältigen Aspekten von Teilhabe und Inklusion in der Kommune gerecht werden zu können. Das haben mittlerweile alle Kommunen vergleichbarer Größe in Brandenburg erkannt und bereits Stellen geschaffen, die diese vielfältigen Aufgaben zusammenführen.
Auch in Bernau braucht es einen Beauftragten in der Stadtverwaltung, um die umfassende Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Senioren zu gewährleisten. Als kommunaler Behinderten- und Seniorenbeauftragter ist dieser dafür verantwortlich, Aktivitäten zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Senioren in Bernau zu unterstutzen oder zu initiieren. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Voraussetzungen zur Chancengleichheit, Barrierefreiheit und zum Respekt vor Differenz. Er gibt wertvolle Empfehlungen zu Themen wie Gesundheit und gute Versorgung für alle, für die Stärkung der Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, für die Schaffung von Wohnraum ohne Barrieren oder für das Ausloten von Potenzialen für mehr Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen.
Dabei ist es wichtig, dass der Beauftragte als Vermittler zur Verwaltung agiert, um die Belange in alle Bereiche hineinzutragen. Die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen umfasst neben der Teilhabe an Mobilität, konkret den barrierefreien Wohnraum, die Teilhabe an Freizeit- und Kulturveranstaltungen, Zugang zu allen öffentlichen Gebäuden, Geschäften des Einzelhandels und Sportveranstaltungen. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gehört zur Teilhabe auch ein inklusiver Spielplatz, ein inklusives Ferienprogramm sowie ein barrierefreier, inklusiver Jugendclub. Der Beauftragte sollte hier aktiv die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aller Menschen jeden Alters fördern und hierbei auf die jeweiligen Bedarfe eingehen. Dafür ist es notwendig, dass der Beauftragte im engen Austausch mit dem städtischen Seniorenbeirat, dem Beirat für Menschen mit Behinderungen und den jeweiligen Interessenvertretungen, Selbsthilfegruppen sowie sozialen Akteuren der Stadt steht und diese in ihrem Wirken unterstützt. Abschließend sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl der Seniorenbeirat als auch der Beirat für Menschen mit Behinderung eine wertvolle Arbeit für Bernau leisten.
Die hauptamtliche Stelle soll diese keineswegs ersetzen, sondern die Beiräte bei der
Interessendurchsetzung unterstützen.
Beschlussvorschlag:
- Die Stadt Bernau schafft
die Stelle eines weisungsunabhängigen Behinderten- und
Seniorenbeauftragten. Die Funktion wird entsprechend der Regelungen für
die Gleichstellungsbeauftragten an die Dienststellenleitung angebunden
(§18 g BbgKVerf). Damit ist der beauftragten Person Gelegenheit zu geben, Maßnahmen und Beschlusse, die Auswirkung auf Menschen mit Behinderung und Senioren haben, Stellung zu nehmen. Ist sie anderer Auffassung als der hauptamtliche Bürgermeister, hat sie das Recht, sich an die Stadtverordnetenversammlung oder deren Ausschüsse zu wenden.
- Für die beauftragte Person sind angemessene Arbeitsbedingungen sowie ein eigenes Budget bereitzustellen und die beauftragte Person ist rechtzeitig und vollständig mit den für die Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Informationen zu versorgen. Mittel für die Schaffung und Unterhaltung der Stelle sind jährlich in den Haushalt, beginnend 2O24, einzustellen.
- Hierzu wird die Hauptsatzung der Stadt Bernau entsprechend Anlage 1 geändert.
- Die Konkretisierung des
Aufgabenfeldes, der Arbeitsbedingungen und des Anforderungsprofils
orientiert sich am Leitbild der kommunalen Beauftragten für die Belange
der Menschen mit Behinderungen des Landes Brandenburg, wobei es adäquat um
die Belange der Senioren zu ergänzen ist. Die Aufgabenfelder des
Behinderten- und Seniorenbeirates bleiben hiervon unberührt, vielmehr soll
die Unterstützung und Förderung der ehrenamtlichen Arbeit fokussiert
werden
(siehe Anlage 2).
Finanzielle
Auswirkungen: Ja (im Haushaltsplan 2024 einzustellen)
im Ergebnishaushalt: Nein
im Finanzhaushalt: Nein
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Einnahmen:
EUR |
Ausgaben:
EUR |
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Haushaltsstelle: |
Haushaltsstelle: |
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voraussichtliche jährliche Folgeeinnahmen: EUR |
voraussichtliche jährliche Folgekosten: EUR |
Deckung:
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planmäßig: Nein |
überplanmäßig: Nein EUR |
außerplanmäßig: Nein EUR |
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Mehreinnahmen: Nein Haushaltsstelle: |
Minderausgaben: Nein Haushaltsstelle: |
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