Inhalt und Begründung:
Die Konrad-Zuse-Straße wird von den Verkehrsteilnehmern häufig als Abkürzung zwischen der Oranienburger Straße/Wandlitzer Chaussee und der Schönower Chaussee genutzt.

 

Bereits im August 2018 wurde im Schreiben des Amtes für Ordnungsangelegenheiten an die Anwohner festgestellt, dass im Rahmen einer Verkehrszählung erkannt wurde, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Konrad-Zuse-Straße oftmals überschritten wird und Handlungsbedarf besteht.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat daraufhin in ihrer Sitzung am 29.11.2018 die Vorlage 6-1246/2 beschlossen und hierin die Stadtverwaltung beauftragt, folgende Maßnahmen zu Realisierung einer Verkehrsberuhigung in der Konrad-Zuse-Str. zu prüfen:

a)     Vornahme baulicher Maßnahmen zur Einhaltung der Tempo-30-Regel und des Durchfahrtsverbots für Lkw;

b)     Ergreifen geeigneter Schritte zur Minderung der Lärmbelästigungen, insbesondere der Pflasterung im Bereich der Straßeneinengung.

 

Das Ergebnis wurde auf Nachfrage der Fraktion am 11.02.2021 präsentiert. Die Prüfung ergab, dass keine Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt werden können. Siehe Schreiben der Stadtverwaltung anbei.

 

Dabei wurden nicht alle Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung geprüft. Eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen stehen zur Verfügung und sind durchaus umsetzbar.

 

Verkehrsberuhigung kann durch bauliche Verkehrsberuhigungselemente auf der Straße erfolgen. Zur Verkehrsberuhigung sind auch Poller, Schwellen, Aufpflasterungen, Versätze und Fahrbahnverengungen geeignet. Auch durch die Einrichtung von Einbahnstraßen kann der Verkehr beruhigt werden.

So können Teilaufpflasterungen und Plateaupflasterungen die Geschwindigkeit reduzieren (Kapitel 6.2.1.1 RASt). Plateaupflasterungen gibt es in zwei Formen: einfache und geteilte Plateaupflasterung. „Berliner Kissen“ sind kostengünstige einfache Plateaupflasterungen. Teilaufpflasterungen reduzieren üblicherweise die Geschwindigkeit auf 25 bis 35 km/h (Kapitel 6.2.1.1 RASt). Bei Plateaupflasterungen wird eine Geschwindigkeitsdämpfung auf 25 bis 30 km/h erzielt. Aufpflasterungen sind keine Verkehrseinrichtungen (§ 43 Absatz 1 StVO) und daher Sache des Straßenbaulastträgers. „Kippschwellen“ sind ebenfalls eine Art Aufpflasterung.

 

Richtig ist in der Prüfung, dass Schwellen nur bedingt zielführend sind. Sie wirken nur an der Einbaustelle und sollten daher mindestens alle 50-80 m wiederholt werden. Nach dem Überfahren einer Schwelle sollte die nächste bereits erkennbar sein. Es können kostengünstige und leicht montierbare Schwellen aus Kunststoff eingesetzt werden.

 

„Kölner Teller“ (runde Metallplatten aus Aluminium) sind z. B. spezielle Schwellen, die auf der Straße aufgeklebt werden. Sie sind ebenfalls eine zulässige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung.

 

Durch einen Versatz kann die Geschwindigkeit des Verkehrs ebenfalls verringert werden. Dies sind u. a. wechselseitige Fahrbahnverengungen. Im Bereich der Engstelle ergibt sich zusätzlich zur Verkehrsberuhigung für Fußgänger eine kürzere Querungsstrecke.

 

Der LKW-Durchfahrtsverkehr ist weiterhin unvermindert stark, wie auch schon vor den Baumaßnahmen auf den angrenzenden Grundstücken und Straßen. Die Konrad-Zuse-Straße wird noch immer in unzulässiger Weise von LKW als Abkürzung zwischen Oranienburger Str. und Schönower Chaussee genutzt.

 

Zwischenzeitlich haben sich die Wohnquartiere im Bereich der Emmy-Noether-Straße und Marga-Faulstich-Straße deutlich verdichtet. Die Emmy-Noether-Straße mündet als Ring an zwei Stellen in die Konrad-Zuse-Straße ein, sodass die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung dringlich sind und gelöst werden sollten.

 

 


Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Konrad-Zuse-Straße zu planen und umzusetzen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:         Ja, durch die Verwaltung festzustellen.