Inhalt und Begründung:
Die
Konrad-Zuse-Straße wird von den Verkehrsteilnehmern häufig als Abkürzung
zwischen der Oranienburger Straße/Wandlitzer Chaussee und der Schönower
Chaussee genutzt.
Bereits im August 2018 wurde im Schreiben des Amtes für Ordnungsangelegenheiten
an die Anwohner festgestellt, dass im Rahmen einer Verkehrszählung erkannt
wurde, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Konrad-Zuse-Straße
oftmals überschritten wird und Handlungsbedarf besteht.
Die
Stadtverordnetenversammlung hat daraufhin in ihrer Sitzung am 29.11.2018 die
Vorlage 6-1246/2 beschlossen und hierin die Stadtverwaltung beauftragt,
folgende Maßnahmen zu Realisierung einer Verkehrsberuhigung in der
Konrad-Zuse-Str. zu prüfen:
a)
Vornahme baulicher Maßnahmen
zur Einhaltung der Tempo-30-Regel und des Durchfahrtsverbots für Lkw;
b)
Ergreifen geeigneter
Schritte zur Minderung der Lärmbelästigungen, insbesondere der Pflasterung im
Bereich der Straßeneinengung.
Das
Ergebnis wurde auf Nachfrage der Fraktion am 11.02.2021 präsentiert. Die
Prüfung ergab, dass keine Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt werden
können. Siehe Schreiben der Stadtverwaltung anbei.
Dabei
wurden nicht alle Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung geprüft. Eine Vielzahl
von weiteren Maßnahmen stehen zur Verfügung und sind durchaus umsetzbar.
Verkehrsberuhigung
kann durch bauliche Verkehrsberuhigungselemente auf der Straße erfolgen. Zur
Verkehrsberuhigung sind auch Poller, Schwellen, Aufpflasterungen, Versätze und
Fahrbahnverengungen geeignet. Auch durch die Einrichtung von Einbahnstraßen
kann der Verkehr beruhigt werden.
So können
Teilaufpflasterungen und Plateaupflasterungen die Geschwindigkeit reduzieren
(Kapitel 6.2.1.1 RASt). Plateaupflasterungen gibt es in zwei Formen: einfache
und geteilte Plateaupflasterung. „Berliner Kissen“ sind kostengünstige einfache
Plateaupflasterungen. Teilaufpflasterungen reduzieren üblicherweise die
Geschwindigkeit auf 25 bis 35 km/h (Kapitel 6.2.1.1 RASt). Bei
Plateaupflasterungen wird eine Geschwindigkeitsdämpfung auf 25 bis 30 km/h
erzielt. Aufpflasterungen sind keine Verkehrseinrichtungen (§ 43 Absatz 1 StVO)
und daher Sache des Straßenbaulastträgers. „Kippschwellen“ sind ebenfalls eine
Art Aufpflasterung.
Richtig ist
in der Prüfung, dass Schwellen nur bedingt zielführend sind. Sie wirken nur an
der Einbaustelle und sollten daher mindestens alle 50-80 m wiederholt werden.
Nach dem Überfahren einer Schwelle sollte die nächste bereits erkennbar sein.
Es können kostengünstige und leicht montierbare Schwellen aus Kunststoff
eingesetzt werden.
„Kölner
Teller“ (runde Metallplatten aus Aluminium) sind z. B. spezielle Schwellen, die
auf der Straße aufgeklebt werden. Sie sind ebenfalls eine zulässige Maßnahme
zur Verkehrsberuhigung.
Durch einen
Versatz kann die Geschwindigkeit des Verkehrs ebenfalls verringert werden. Dies
sind u. a. wechselseitige Fahrbahnverengungen. Im Bereich der Engstelle ergibt
sich zusätzlich zur Verkehrsberuhigung für Fußgänger eine kürzere
Querungsstrecke.
Der LKW-Durchfahrtsverkehr ist weiterhin unvermindert stark, wie
auch schon vor den Baumaßnahmen auf den angrenzenden Grundstücken und Straßen.
Die Konrad-Zuse-Straße wird noch immer in unzulässiger Weise von LKW als
Abkürzung zwischen Oranienburger Str. und Schönower Chaussee genutzt.
Zwischenzeitlich haben sich die Wohnquartiere im Bereich der
Emmy-Noether-Straße und Marga-Faulstich-Straße deutlich verdichtet. Die
Emmy-Noether-Straße mündet als Ring an zwei Stellen in die Konrad-Zuse-Straße
ein, sodass die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung dringlich sind und gelöst
werden sollten.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Konrad-Zuse-Straße zu
planen und umzusetzen.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja, durch die Verwaltung festzustellen.
