Inhalt und Begründung:

·       Bernaus Stadtverwaltung hat es bereits thematisiert, Erschließung weiterer beziehungsweise Vermarktung vorhandener Gewerbeflächen ist für Bernau als künftiges Mittelzentrum eine wichtige Aufgabe.

·       Durch die Ansiedlung von mehr Gewerbe werden neue Arbeitsplätze geschaffen, Zukunftssicherung inbegriffen.

·       Mehr Gewerbe sorgt auch für mehr finanzielle Sicherheit. Für die Gemeinden stellt die Gewerbesteuer zwar die wichtigste eigenständige Steuerquelle dar, gleichzeitig ist sie jedoch sehr konjunkturabhängig, sodass die Gemeinden nicht mit stetigen Einnahmen planen können. Sind Gewerbesteuereinnahmen auf wenige große Unternehmen beschränkt, kommt es zu empfindlichen Einnahmeeinbrüchen bei Abwanderung oder Insolvenz eines großen Unternehmens. Mit der Lastverteilung auf viele Unternehmen wird diese Gefahr geringer.

·       Die Auswirkungen der Corona-Krise trifft viele Gewerbetreibende hart, Arbeitsplätze können nicht aufrechterhalten werden. Staatliche Entschädigungen allein reichen nicht aus, um die Ausfälle zu kompensieren.

·       Um uns von den Hebesätzen der Nachbargemeinden und –kreise abzuheben, soll der Hebesatz nicht nur auf den Durchschnittssatz von 300 v.H. gesenkt werden, sondern auf 250 v.H.

·       Erwiesenermaßen steigen die Einnahmen durch Gewerbesteuern nach Senkung des Hebesatzes. Eine Studie des DIHK liegt bei. Ein Beispiel ist die Stadt Liebenwalde, die nach Senkung der Gewerbesteuer auf 200 v.H. höhere Gewerbesteuereinnahmen hat als vorher mit 350 v.H.

·       In Anbetracht dessen, dass Bernau schuldenfrei ist, kann solch eine Maßnahme in die Praxis umgesetzt werden. Auch wenn es vorübergehend zu einer geringeren Einnahmehöhe der Gewerbesteuer kommt, so ist doch langfristig mit mehr Erträgen aus der Gewerbesteuer zu rechnen als bisher.

·       Eine aktive Unterstützung dieser Maßnahme durch die Bernauer Stadtmarketinggesellschaft ist unabdinglich. Im verbleibenden Zeitraum des Jahres könnte diese Entscheidung durch eine Brandenburg-weite Marketingkampagne publiziert werden.

 

 


Beschlussvorschlag:
Der Gewerbesteuerhebesatz von derzeit 350 v.H. wird mit Wirkung vom 01.01.2022 auf 250 v.H. gesenkt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:         Ja