Inhalt und Begründung:
· Bernaus
Stadtverwaltung hat es bereits thematisiert, Erschließung weiterer
beziehungsweise Vermarktung vorhandener Gewerbeflächen ist für Bernau als
künftiges Mittelzentrum eine wichtige Aufgabe.
· Durch die
Ansiedlung von mehr Gewerbe werden neue Arbeitsplätze geschaffen,
Zukunftssicherung inbegriffen.
· Mehr Gewerbe
sorgt auch für mehr finanzielle Sicherheit. Für die Gemeinden stellt die
Gewerbesteuer zwar die wichtigste eigenständige Steuerquelle dar, gleichzeitig
ist sie jedoch sehr konjunkturabhängig, sodass die Gemeinden nicht mit stetigen
Einnahmen planen können. Sind Gewerbesteuereinnahmen auf wenige große
Unternehmen beschränkt, kommt es zu empfindlichen Einnahmeeinbrüchen bei
Abwanderung oder Insolvenz eines großen Unternehmens. Mit der Lastverteilung
auf viele Unternehmen wird diese Gefahr geringer.
· Die Auswirkungen
der Corona-Krise trifft viele Gewerbetreibende hart, Arbeitsplätze können nicht
aufrechterhalten werden. Staatliche Entschädigungen allein reichen nicht aus, um
die Ausfälle zu kompensieren.
· Um uns von den
Hebesätzen der Nachbargemeinden und –kreise abzuheben, soll der Hebesatz nicht
nur auf den Durchschnittssatz von 300 v.H. gesenkt werden, sondern auf 250 v.H.
· Erwiesenermaßen
steigen die Einnahmen durch Gewerbesteuern nach Senkung des Hebesatzes. Eine
Studie des DIHK liegt bei. Ein Beispiel ist die Stadt Liebenwalde, die nach
Senkung der Gewerbesteuer auf 200 v.H. höhere Gewerbesteuereinnahmen hat als
vorher mit 350 v.H.
· In Anbetracht
dessen, dass Bernau schuldenfrei ist, kann solch eine Maßnahme in die Praxis
umgesetzt werden. Auch wenn es vorübergehend zu einer geringeren Einnahmehöhe
der Gewerbesteuer kommt, so ist doch langfristig mit mehr Erträgen aus der
Gewerbesteuer zu rechnen als bisher.
· Eine aktive Unterstützung
dieser Maßnahme durch die Bernauer Stadtmarketinggesellschaft ist unabdinglich.
Im verbleibenden Zeitraum des Jahres könnte diese Entscheidung durch eine
Brandenburg-weite Marketingkampagne publiziert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gewerbesteuerhebesatz von
derzeit 350 v.H. wird mit Wirkung vom 01.01.2022 auf 250 v.H. gesenkt.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja
